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Die Fahrerlaubnisklassen L und T dürfen nur für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke genutzt werden. Neben den klassischen Einsätzen in der Land- und Forstwirtschaft sind im § 6 der Fahrerlaubnisverordnung aber auch einige Zwecke genannt, die bei kommunalen Einsätzen zum Tragen kommen.
Verkehrsexperte Martin Vaupel klärt auf über:
- Fahrerlaubnisklassen L und T für Bauhof-Einsätze
- Empfehlungen zur Klasse CE
- Umschreiben alter Führerscheine
- Berufskraftfahrer-Qualifikation für kommunale Tätigkeiten

Der Dozent

Martin Vaupel
Ist Berater für Landtechnik, Straßenverkehrsrecht, Schlepper- und Transporttechnik bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Er schreibt regelmäßig Artikel für die Fachzeitschrift KommunalTechnik zum Thema Verkehrs- und Führerscheinrecht für Baubetriebshöfe.
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